AGBs

Unterrichtsbedingungen

Der Unterricht findet in den Räumen der Stern Musikschule Schöningen statt.
Die Dauer des Unterrichtes richtet sich nach den vereinbarten Zeiten. Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinen Schulen des Landes Niedersachsen geltenden Ferienordnung.
Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichtes.
Bei ansteckenden, schweren und langwierigen Krankheiten des Schülers werden nach Vorlage eines ärztlichen Attests für die Zeit der Erkrankung keine Unterrichtsgebühren erhoben.
Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht.
Bei Krankschreibung eines Lehrers bemühen wir uns, den Unterricht zu ersetzen. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Ersatz. Eine Rückvergütung erfolgt nach der dritten Unterrichtseinheit.
Die Jahresgebühr wird in 12 gleichen Teilbeträgen per Lastschriftverfahren entrichtet. Die Teilbeträge sind jeweils zum ersten Werktag eines Monats im Voraus fällig. Gebühren fallen in der unterrichtsfreien Zeit und an Feiertagen nicht an und sind somit auch nicht in dem Jahresbetrag enthalten. Gebühren aus Rücklastschriften werden ggf. auf die Unterrichtsgebühr angerechnet.
Die Unterrichtsgebühr errechnet sich aus Gruppenstärke und Unterrichtszeit und richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Die jeweils geltende Preisliste ist Bestandteil des Vertrags und kann unter www.stern- musikschule.de sowie in den Räumen der Stern Musikschule eingesehen werden.
Der Vertrag kann nach dem ersten Monat ohne Grund gekündigt werden (Probemonat). Nach Ablauf des Probemonats ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich beiderseitig zu einem der geltenden Kündigungstermine (30.04., 31.08., 31.12.) gekündigt werden. Die Kündigung muss 6 Wochen vor Kündigungstermin schriftlich bei der Stern Musikschule eingegangen sein. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sofern eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.